Bei der videogestützten Bewachung von Flächen und Baustellen ist der Datenschutz ein großes Thema. Denn es gilt zum einen die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu wahren und zum anderen umliegende, angrenzende Bereiche sowie Passanten von der Erfassung durch die Kameratechnik auszuschließen. Video Guard erfüllt beide Anforderungen: Denn das System blendet benachbarte Grundstücke softwareseitig aus. Zudem lässt sich die Bewachung der Baustelle zeitlich genau eingrenzen – beispielsweise auf die Abend- und Nachtstunden sowie Wochenenden, wenn die Arbeit ruht.
Video Guard sichert punktgenau vor Einbrüchen und Vandalismus
Vandalismus und Diebstahl verhindern: Mit diesem Ziel werden Baustellen durch Kameratechnik bewacht. Immer werden in diesem Kontext datenschutzrechtliche Bedenken geäußert. Wenn die Verantwortlichen jedoch einige grundlegende Punkte beachten, sind diese hinfällig. Dazu zählt unter anderem, dass der öffentlich zugängliche Raum von der Bewachung ausgeschlossen wird. Dies geschieht bei Video Guard durch das gezielte Ausblenden von Nachbargrundstücken und angrenzenden Wegen. Die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten müssen zudem gewahrt werden –Video Guard lässt sich so einstellen, dass die Bewachung erst nach dem Beenden der Bautätigkeit erfolgt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Transparenzpflicht, die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergibt. Gelbe, auffällige Banner geben deutliche Hinweise auf die Videoüberwachung und informieren betroffene Personen. Zusätzlich weisen detaillierte Schilder die Verantwortlichen aus und erläutern den genauen Zweck sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Banner und Hinweisschilder erzielen zudem einen Nebeneffekt: Potenzielle Täter werden abgeschreckt. Übrigens: Zu allen Fragen des Datenschutzes bei der Videobewachung beraten die Experten der ISG und von Maibach auch bereits im Zuge der Projektplanung.